Gesetze und Steuern

Anmeldung als Escort (ProstSchG)

Ab 01. Juli 2017 tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Da es die Belange im Rahmen der Sex-Arbeit regelt, fallen auch Escorts unter die neuen Regelungen! 

 

Pflichten für Escorts

1) Anmeldepflicht - Amtliche Bescheinigung als Sexarbeiter! Die Anmeldung muss vor der Aufnahme der Escort-Tätigkeit stattfinden!

(Personen, die bereits vor dem 1. Juli 2017 der Prostitution nachgegangen sind, haben Ihre Tätigkeit bis zum 31.12.17 erstmals anzumelden.)
 
2) Teilnahme an gesundheitlicher Beratung! Escorts ab 21 müssen 1 x jährlich eine gesundheitliche Beratung durchführen. Escort unter 21 müssen alle 6 Monate zur Beratung. Die Beratungsbescheinigung ist Voraussetzung für die Anmeldung!
 
3) Kondompflicht und Werbeverbot! Sowohl die Kunden als auch die Escorts haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden! Werbliche Formulierungen, die auf Sex ohne Kondom schließen lassen, sind entsprechend verboten.
 
Für weitere Informationen zum neuen Prostitutionsschutzgesetz und konkret zur Anmeldung als Sex-Arbeiterin melde Dich auf unserem Mitgliederportal an!

Erfahrungsberichte von unseren Escorts - Hier klicken!

Steuern bei einer Escort

Gesetze und Steuern

Eines vorweg: auch eine Escort ist steuerpflichtig! Deine Honorare als Escort werden als sogenannte Einkünfte aus selbstständiger Arbeit klassifiziert. Daher ist es wichtig, dass Du Dich beim Finanzamt meldest, noch bevor Du Deine Tätigkeit als Begleitdame aufnimmst.

Zu diesem Zwecke lade Dir das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ herunter (Folge einfach diesem Link und gehe dann auf „Steuerformulare“).

Nachdem Du das Formular ausgefüllt und abgeschickt hast, bekommst Du nach einigen Wochen Deine persönliche Steuernummer vom Finanzamt zugesandt. Jedoch kannst Du schon vorher Deinen Job als Escort beginnen.

Welche Arten von Steuern muss ich als Escort zahlen?

Als Gewerbetreibende musst Du grundsätzlich 3 Arten von Steuern an das Finanzamt abführen: Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

(Hinweis: Sofern Du als Escort in der Schweiz arbeitest, findest Du die entsprechenden Infos unter Steuern in der Schweiz. Sofern Du als Escort in Österreich tätig bist, gehe bitte auf Steuern in Österreich)

Die Einkommenssteuer

Diese Steuer bemisst sich, wie es der Name schon verrät, an Deinem Einkommen. Dabei ist für Dich insbesondere auch der sog. Grundfreibetrag relevant, der für Ledige momentan bei einem Jahreseinkommen von 8.652,- € liegt (2016). D.h. wenn Dein Jahreseinkommen unter diesem Wert liegt, ist Dein Verdienst steuerfrei. Eine Steuererklärung musst Du aber dennoch machen!

Die Gewerbesteuer

Alle Gewerbetreibende – dazu zählen auch Escorts – müssen jährlich eine Gewerbesteuer an das Finanzamt abführen, wobei es auch hier wie bei der Einkommensteuer einen Freibetrag gibt. Dieser liegt bei 24.500,- €.

Grob lässt sich sagen, dass sich die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer aus Deinem Gewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben) ergibt, wobei dieser Steuermessbetrag noch um einen sogenannten „Hebesatz“ ergänzt wird, der von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist. Die Höhe der Gewerbesteuer ist also auch davon abhängig, in welcher Stadt Du wohnst.

Die Gewerbesteuer, wie auch die Einkommenssteuer ist eine sogenannte Ertragssteuer, d.h. sie orientiert sich an dem Gewinn. Da der Gewinn als Differenz von Einnahmen und Ausgaben definiert ist, kannst Du sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit Deinem Job als Escort stehen, steuermindernd geltend machen. Dies betrifft insbesondere die Provision der Escortagentur sowie mit Vermittlungsaufträgen im Zusammenhang stehende Reisekosten. Es gilt also, Zahlungsbelege stets aufzuheben und sämtliche Einnahmen (in Form von Eigenbelegen) und Ausgaben ordentlich zu dokumentieren!

Teilweise lässt sich die Gewerbesteuer auch auf die Einkommensteuer anrechnen. Inwiefern das der Fall sein kann und weitere Informationen zur Gewerbesteuer findest Du >>>hier.

Die Umsatzsteuer

Während sich die Einkommens- und Gewerbesteuer an Deinen Gewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben) orientieren, wird die Umsatzsteuer auf Deinen Nettoumsatz (also die Einnahmen) erhoben. Die Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) ist eine allgemeine Verbrauchs- und Konsumsteuer und wird vom Endkunden getragen, indem er sie beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen bezahlt. Du als Gewerbetreibende bist jedoch verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen! Der Umsatzsteuersatz beträgt 19 %.

Zu beachten ist hierbei die sogenannte Kleinunternehmerregelung: Sofern Deine Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr den Betrag von 17.500,- € nicht überschritten haben und Du im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000,- € nicht überschreiten wirst, bist Du umsatzsteuerbefreit.

Das heißt also, ab einen Jahresumsatz von 17.500,- € musst Du Deinen Kunden 19 % Mehrwertsteuer berechnen, bist aber im Gegenzug auch zum Vorsteuerabzug berechtigt. Vorsteuerabzug bedeutet, Du kannst die Umsatzsteuer aus Rechnungen, welche Du im Zusammenhang mit Deiner Tätigkeit zahlen musstest, von Deiner Umsatzsteuerlast abziehen.

Wichtig ist in dem Zusammenhang auch, dass Du dem Finanzamt gegenüber jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung machst. Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung ist in den ersten 2 Jahren nach Aufnahme Deiner Tätigkeit als Escort Pflicht und sollte nicht vergessen werden! Die Voranmeldung geschieht heutzutage rein elektronisch über das kostenlose Programm Elster.

Weiterführende Informationen zur Umsatzsteuer findest Du >>>hier.

 

Hinweis: Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen gegeben werden. Sofern Du Dir bei einem Sachverhalt unsicher bist, raten wir Dir zur Konsultierung eines Steuerberater oder Fachanwalts für Steuerrecht!