Steuern als Escort in Österreich
Sobald Du Dein Gewerbe für die Tätigkeit als Escort anmeldest solltest Du dies auch gegenüber dem Finanzamt anzeigen! Hierfür ist ein Fragebogen auszufüllen und dem Finanzamt zuzuschicken.
>>> Weitere Informationen zum Fragebogen des Finanzamtes zur Betriebseröffnung findest Du hier.
Einkommenssteuer
Sofern Du mehr als 12.000,- € im Jahr verdienst und darin nicht-lohnsteuerpflichtige Einkünfte von mehr als 730,- € enthalten sind, besteht für Dich eine Steuererklärungspflicht.
Sofern Du Dein Einkommen nur als Escort bestreitest, so besteht für Dich die Pflicht zur Einkommenssteuererklärung bereits ab einen Jahreseinkommen in Höhe von 11.000,- €. Das bedeutet, 11.000,- € sind der Freibetrag, bis zu dem Du von der Einkommenssteuer befreit bist. Sobald Du mehr verdienst, bist Du steuerpflichtig!
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchs- und Konsumsteuer und wird vom Endkunden getragen, welcher diese beim Kauf von Waren und Dienstleistungen bezahlt. Du musst jedoch als Gewerbetreibender die Mehrwertsteuer ans Finanzamt abführen. Der normale Mehrwertsteuersatz in Österreich beträgt 20 %.
Achtung Kleinunternehmer-Reglung: Wenn Du bei Deinem Job als Escort im Kalenderjahr mehr als 30.000,- € Umsätze machst, bist Du umsatzsteuerpflichtig. Unter diesem Betrag giltst Du als Kleinunternehmer und bist somit von der Umsatzsteuer befreit!
Das bedeutet, ab einem Jahresumsatz von 30.000,-€ musst Du Deinen Kunden 20% Mehrwertsteuer berechnen, bist aber im Gegenzug auch zum Vorsteuerabzug berechtigt. Vorsteuerabzug bedeutet, Du kannst die Umsatzsteuer aus Rechnungen, welche Du im Zusammenhang mit Deiner Tätigkeit zahlen musstest, von Deiner Umsatzsteuerlast abziehen.